In der hauptberuflichen Tätigkeit sind Sie durch die Versicherung gemäss Gesetz über die Unfallversicherung (UVG) des Arbeitgebers versichert. Die obligatorische Versicherung deckt sowohl die Behandlungs- und Heilungskosten als auch den Verdienstausfall infolge Invalidität. Auch die Unfälle in der Freizeit sind gedeckt, da Sie ja im Durchschnitt sicher über 8 Stunden pro Woche arbeiten.
Nicht durch diese Versicherung gedeckt ist jedoch Ihre Tätigkeit als Selbständigerwerbende. Auch der dort erzielte Verdienst wird nicht in die Leistungsberechnung der hauptberuflichen Unfallversicherung einbezogen.
Freiwillige UVG- und individuelle Unfallversicherung
Wenn Ihr Verdienst als Selbständigerwerbende 63’400 Franken übersteigt, können Sie sich freiwillig der UVG-Versicherung unterstellen und so von diesem umfangreichen Versicherungsschutz profitieren. Sollte Ihr Verdienst diesen Betrag nicht erreichen, so sollten Sie den Abschluss einer individuellen Unfallversicherung prüfen, welche im Nebenjob die Risiken einer Invalidität deckt und allenfalls auch Zusatzleistungen zur Krankenkasse-Grunddeckung erbringt (wie halbprivate oder private Spitalabteilung).